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Midjourney KI
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Ab 19. Juni 2026 müssen alle Unternehmen in der EU einen Widerrufsbutton für online abgeschlossene Verträge anbieten. Das gilt auch für die Webshops von Weingütern sowie für Käufe, die über Online-Formulare, Buchungsseiten oder Apps getätigt werden. Die Vorschrift soll für Verbraucher den Rücktritt von einem Vertrag genauso einfach machen wie den Abschluss.

Der Widerruf erfolgt über eine gut sichtbare und leicht zugängliche Online-Funktion. Das muss kein klassischer Button sein; es reicht auch ein klar beschrifteter Link, zum Beispiel „Vertrag widerrufen“ oder „Widerruf erklären“. Wichtig ist, dass Verbraucher die Funktion leicht finden und eindeutig erkennen können. Sie muss optisch hervorgehoben und von anderen Informationen wie AGB oder Impressum abgegrenzt sein. Unklare Bezeichnungen wie „Kontakt“ oder „Serviceanfrage“ reichen nicht aus.

Die Funktion muss während der gesamten Rücktrittsfrist durchgehend verfügbar sein. Dafür reicht es aus, dass Shop-Betreiber den Widerrufsbutton auf ihrer Website dauerhaft pauschal anzeigen. Die Widerrufsfunktion muss für registrierte Kunden und für Gastbesteller ohne Login zugänglich sein.

Der Klick auf den Widerrufsbutton führt auf ein elektronisches Formular, in dem der Verbraucher folgende Informationen eingeben kann: seinen Namen, Angaben zum betroffenen Vertrag sowie Angaben zu dem elektronischen Kommunikationsmittel, mit dem der Verbraucher die Eingangsbestätigung für den Widerruf erhalten will. Anschließend schickt das Unternehmen eine elektronische Eingangsbestätigung, zum Beispiel per E-Mail. Diese enthält Datum und Uhrzeit des Widerrufs. 

Nicht betroffen sind Verträge, die nur durch individuelle Kommunikation wie Telefonanrufe oder E-Mails zustande kommen. Genaue Informationen bieten die Verbraucherzentralen und Wirtschaftsverbände der jeweiligen Länder.

(al; Bild: Midjourney KI)

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