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Die Entwürfe des Bundeslandwirtschaftsministerium zum neuen Weingesetz werden von den Verbänden der Anbaugebiete sehr unterschiedlich bewertet. Dies berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa). Sie seien nach dem Prinzip der romanischen Klassifikation erarbeitet worden: Umso enger die Herkunftsangabe, desto höher die Qualität des Weins. Demnach soll die Einstufung zunächst zwischen Landwein mit „geschützter geografischer Angabe“ (g.g.A.) sowie „geschützter Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) erfolgen. g.U.-Weine werden dabei zwischen Bereichs-, Guts-, Orts- und Lagenweinen unterschieden.

Ein großer Streitpunkt sind laut dpa dabei die 1971 auf Druck der Großdistributoren eingeführten Großlagen. Sie erlauben es, einen wie nicht existierenden Lagennamen aufs Etikett zu bringen, der sich von der einer Einzellage nicht unterscheidet. So verbirgt sich beispielsweise hinter dem Pfälzer „Kloster Liebfrauenberg“ eine rund 2.400 ha große Region mit 17 Lagen in 13 Orten. Die Großlagen sollen trotz heftiger Kritik vieler Winzer im neuen Gesetz erhalten bleiben. Allerdings müssen sie auf dem Etikett künftig auf den innerhalb der Großlage frei wählbaren Ortsnamen verzichten und den Begriff „Bereich“ voranstellen. Der 37 Einzellagen umfassende „Piesporter Michelsberg“ würde demnach „Bereich Michelsberg“ heißen. Dagegen hätten laut dpa die Weinbauverbände etwa an der Mosel sowie sehr viele Genossenschaften heftig protestiert, weil sie um den Absatz im Ausland fürchten. Die Verbände an der Nahe sowie in Rheinhessen hingegen begrüßen die Veränderung.

Neu sei auch die Regelung, dass die Qualitätsdefinitionen für die Weinkategorien in jedem Anbaugebiet von der jeweiligen „Schutzgemeinschaft“ definiert werden. So entscheiden die Verantwortlichen künftig etwa über zugelassene Rebsorten, Hektarertragsregelungen und Verkaufstermine des Anbaugebiets. Sie dürfen zur Profilierung auch strengere Regeln als im Gesetz definiert erlassen.

Die VDP-Geschäftsführerin Hilke Nagel sagte hingegen zur dpa, das neue Weingesetz sei ein Kompromiss für die Weinwirtschaft: „Das ist nicht in allen Punkten ideal, aber wir denken, dass wir damit gut zurechtkommen.“

(uka / Foto: Deutsches Weininstitut)

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