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Das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat vor wenigen Tagen erneut die Säuerung von Trauben, Most und teilweise gegorenem Traubenmost zugelassen. Weiterhin verboten bleibt aber die gleichzeitige Entsäuerung und Anreicherung von Most mit Zucker. Ebenso ist das Entsäuern von Trauben und Most für die Eisweinproduktion untersagt.Auch im vergangenen Jahr war das Säuern erlaubt.

Die Traubenentwicklung ist in diesem Jahrgang geprägt von Hitzeperioden zu Anfang und Ende Juli sowie Ende August. Regen fiel in den Weinbauregionen in dieser Zeit in extrem unterschiedlichen Mengen. Vor allem die letzte, extreme Hitzewelle ließ innerhalb weniger Tage das Mostgewicht der Trauben massiv ansteigen. Dies sorgte für eine drastische Reduktion der Apfelsäure und damit der Gesamtsäure.

(uka / Foto: Deutsches Weininstitut)


 

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