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Südtirol hat die Öffnung der Innengastronomie wieder erlaubt und widersetzt sich damit damit den Vorgaben der italienischen Regierung in Rom. In den meisten Regionen Italiens dürfen Restaurants und Bars ab dem 26. April ihre Gäste wieder bewirten, allerdings nur draußen. Erst ab 1. Juni soll die Gastronomie auch in Innenräumen wieder gestattet sein - aber nur von 5.00 bis 18.00 Uhr. Die Südtiroler Landesregierung hat diese Vorgaben nicht akzeptiert.

Voraussetzung für den Besuch eines Restaurants in geschlossenen Räumen ist dort ein sogenannter„Corona-Pass-Südtirol“, der in digitaler oder Papierform vorgelegt werden kann. Diese Bescheinigung bekommt man entweder durch einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist, einen Impfnachweis oder ein ärztliches Attest über eine überstandene Corona-Infektion. Unklar ist bislang, ob der italienische Staat gegen den Alleingang der Südtiroler Landesregierung vor das Verfassungsgericht ziehen wird. Die aktuellen Regeln sind landesweit vorerst bis zum 31. Juli 2021 in Kraft.

(ru - Quelle: Corriere della Sera / Foto: Wikipedia - Mattes)

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