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Das Schweizer Dorf Champagne nahe des Neuenburgersees darf nach einem Gerichtsurteil seinen Namen nicht mehr auf den Etiketten der dort produzierten Weine nennen. Nachdem 2003 schon die Bezeichnung „Vin de Champagne“ untersagt wurde, ist nun auch die Bezeichnung „Gemeinde Champagne“ illegal. Das Verfassungsgericht des Kantons Waadt begründet die Entscheidung damit, dass der Begriff "Champagne" durch das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU einen exklusiven Schutz genießt. Dieser würde "jede Verwendung des Namens für Weine, die nicht aus der französischen Champagne kommen", verbieten.

Das Urteil widerspricht damit der Erlaubnis der Kantonsbehörden vom Januar 2021, den Namen Champagne auf Schweizer Weinen zu verwenden. Sie hatten argumentiert, es bestehe keine Verwechslungsgefahr der Schweizer Weißweine von 28 Hektar mit den französischen Schaumweinen von rund 34.000 Hektar. Der Interessenverband der Champagner-Produzenten hatte dagegen geklagt und nun recht bekommen.

(al / Foto: Wikipedia)

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