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In der Russischen Föderation ist vor kurzem ein neues, deutlich strenger als zuvor geregeltes Weingesetz in Kraft getreten.

Das Gesetz „Weinbau und Weinbereitung in der Russischen Föderation“ definiert erstmals, dass Wein aus vergorenen Trauben bestehen muss. Er muss einen Alkoholgehalt zwischen 7,5 und 18 Volumenprozent aufweisen. Zudem ist nun definiert, dass „russischer Wein“ nur noch aus einheimischen Trauben produziert werden darf. Bislang war das nicht eindeutig geregelt. Weine, die in den Handel kommen, müssen von nun auf dem Etikett die Rebsorte, Herkunft und den Jahrgang dokumentieren. Die Erntemengen der Anbaugebiete müssen zum 1. Dezember des Erntejahres an die Behörden gemeldet werden. Zudem sollen die Anbaugebiete mit definierten Herkunftsbezeichnungen geschützt werden. Mit den neuen Regeln will das Land seinen Weinbau fördern und zugleich den Betrug erschweren.

Russland verfügt derzeit laut OIV über etwa 95.000 Hektar Rebfläche, in Deutschland sind es laut aktuellen Zahlen knapp 105.000 Hektar.

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