wein.plus
ACHTUNG
Sie nutzen einen veralteten Browser und einige Bereiche arbeiten nicht wie erwartet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser.

Anmelden Mitglied werden

Image header

Im Rioja werden künftig Weine mit Einzellagenbezeichnung sowie Schaumweine zulässig sein. Der Kontrollrat der Denominación de Origen Calificada Rioja (DOCa, Qualifizierte Herkunftsbezeichnung Rioja) hat nach langer Diskussion nun die Kategorie „ Viñedos Singulares“ eingeführt. Die Bezeichnung soll die bestehenden Qualitätsstufen nach oben ergänzen. Laut Kontrollrat sind für die Zulassung eines Weins mindestens 35 Jahre alte Rebstöcke und Handlese obligatorisch. Zudem muss der Ertrag aus dem Weinberg mehr als 20 Prozent niedriger als die für die Denominación definierte Menge liegen.

Mit dem Schritt wolle der Kontrollrat auf das stetig steigende Interesse des Marktes an konkreten Informationen zur Herkunft der Weine reagieren, heißt es in einer Erklärung. Für diesen Schritt haben einige Rioja-Produzenten bereits seit einigen Jahren im Verband geworben. Sie soll für eine genauere Differenzierung der Weine sorgen, denn die bislang gültigen Qualitätsstufen unterscheiden lediglich die Reifezeit nach dem Ausbau.

Zudem hat der Kontrollrat erstmals eine Schaumwein-Kategorie in die DOCa-Regeln integriert. Für die Zulassung notwendig ist eine mindestens 15 Monate dauernde Flaschengärung sowie ein Alkoholwert zwischen elf und 13 Prozent. Die Rebsorten für weiße und Rosé-Schaumweine sind für die Zulassung nicht eingeschränkt.

(uka / Foto: Uwe Kauss)

Mehr News Alle anzeigen

Aktuelle Beiträge

Alle anzeigen
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr

Veranstaltungen in Ihrer Nähe

PREMIUM PARTNER