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Mit dem Jahrgang 2018 wird im Rheingau die regionale Spitzenkategorie „Erstes Gewächs“ in „Großes Gewächs“ umbenannt. Das teilte die Rheingauer Weinwerbung zum 20-jährigen Bestehen der „Ersten Gewächse“ mit. Die Produzenten wollten einen „einheitlichen Namen für die Klassifizierung von Spitzenweinen in der Kommunikation mit den Kunden“ nutzen. Zudem sei ein neues Logo mit den Buchstaben „RGG“ entworfen worden. Mit der Einführung will sich der Verband „an eine deutschlandweite Begrifflichkeit anlehnen“. Die Unterscheidung der Klassifikation „Erstes Gewächs“ von den „Großen Gewächsen“ der VDP-Betriebe falle den Konsumenten sehr schwer. Daher wolle man auf einen Begriff setzen, der „schon mit dem Verständnis für hochwertige Weine aufgeladen“ sei.

Mit der Einführung hat der Weinbauverband auch die Produktionsregeln verändert: Große Rheingau-Gewächse dürfen künftig nicht mehr wie bislang 13 Gramm pro Liter Restzucker enthalten, sondern nun noch neun Gramm. Dies solle das Geschmacksprofil klarer abbilden.

Die vom VDP eingeführte, trockene Spitzenkategorie „Großes Gewächs“ ist markenrechtlich nicht schützbar. Daher kann sie der Rheingauer Weinbauverband frei verwenden. Allerdings habe er von Beginn der Überlegungen an mit dem VDP darüber kommuniziert.
(uka / Foto: O. Bildesheim - Wikipedia)

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