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Eine neue Verordnung im österreichischen Weinrecht verändert die Klassifikationsdetails der Anbaugebiete Leithaberg, Weinviertel und Kremstal DAC sowie der drei steirischen DAC-Gebiete. Demnach wird im Leithaberg DAC das Rotwein-Profil geschärft: Der Wein von dort muss nun zu 100 Prozent aus Blaufränkisch produziert werden; die bisherigen Verschnittpartner St. Laurent, Zweigelt und Pinot Noir sind nicht mehr erlaubt.

In den neuen Regelungen für Südsteiermark DAC, Vulkanland Steiermark DAC und Weststeiermark DAC) werden zudem strengere Vorgaben für Riedenweine erlassen, die nicht aus abgegrenzten DAC-Ortsweingebieten stammen. Zudem beschränkt die Verordnung den Restzuckergehalt für Muskateller-Riedenweine .Der traditionelle Begriff „Reserve“ wird nun auch für die steirischen DAC-Weine detaillierter definiert, und im Vulkanland Steiermark wird mit „Gleichenberg“ eine neue, ortsübergreifende Gemeinde definiert. Damit werde das Geschmacksprofil der steirischen DAC-Weine besser spezifiziert und die Typizität der einzelnen Herkünfte betont, heißt es.

Auch die DAC-Verordnung Weinviertel haben die Verantwortlichen weiterentwickelt. Bisher wurde festgesetzt, dass die Rebsortenangabe der Angabe des Weinbaugebietes Weinviertel untergeordnet ist. Mit der neuen Verordnung wird erlaubt, dass die Rebsorte auf dem Etikett gleich groß wie der Gebietsname„Weinviertel“ angegeben werden darf. So soll die Sorte Grüner Veltliner stärker hervorgehoben werden. Außerdem ist die Angabe von Großlagen zukünftig zulässig, weiter wurden Kriterien für die Kategorie „Große Reserve“ festgelegt.

Gestrichen worden ist die Bestimmung im Kremstal DAC, dass ausschließlich aus Trauben produziert werden dürfen, die im Kremstal geerntet wurden. Nun dürfen, wie beim Qualitätswein,15 Prozent der Trauben auch aus einer an das Kremstal angrenzenden Gemeinde stammen.

(uka / Foto: ÖWM)

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