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In Österreich sind Weinverkostungen ab dem 15. Mai unter Hygiene-Auflagen wieder erlaubt. Der Regelung zufolge dürfen nicht mehr als vier Erwachsene sowie ihre minderjährigen Kinder an einem Tisch sitzen. Die Gäste sind auch nicht verpflichtet, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Dabei darf der Mindestabstand von einem Meter „ausnahmsweise unterschritten“ werden, zu den Nachbartischen muss er aber weiterhin eingehalten werden. Für die Servicekräfte ist der Mund- und Nasenschutz obligatorisch. Zudem ist die freie Sitzplatzwahl nicht erlaubt, die Tische müssen vorab reserviert werden. Gruppenreservierungen für mehrere Tische zugleich dürfen nicht angenommen werden.

(uka / Foto: ÖWM - Bernhard Schramm)

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