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Bundeslandwirtschaftsminiserin Julia Klöckner (CDU) will noch in dieser Woche den Entwurf des neuen Weingesetzes dem Bundeskabinett vorlegen. Darin wird erstmals in Deutschland das romanische Qualitätssystem aufgegriffen, das dem Prinzip folgt: Je kleiner die Herkunft, umso höher die Qualität. Daraus leitet sich die neue, vom VDP vor Jahren eingeführte Klassifikation nach Guts-, Orts- und Lagenweinen für Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) ab. Dem Entwurf waren heftige und lange Diskussionen im Weinbauverband vorausgegangen, die fast zur Auflösung des Diskussionsgremiums geführt hatten.

Noch immer in der Diskussion ist laut Deutscher Presseagentur (dpa) die weitere Verwendung der seit Jahren umstrittenen Großlagen. Auch sollen die bisherigen Kategoriebegriffe wie Kabinett, Spät- und Auslese unter der EU-Ausnahmereglung für „traditionelle Begriffe“ weiterhin im neuen System Bestand haben. Dazu haben vor allem die Genossenschaftsvertreter sehr lange Übergangsfristen von bis zu fünf Jahren ausgehandelt.

Sämtliche Details des neuen Gesetzes dazu werden in einer überarbeiteten Weinverordnung geregelt. Nach Abschluss des Verfahrenskönnten beide noch im Dezember in Kraft treten.

(uka / Foto: Deutsches Weininstitut)

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