Die italienische Weinbranche streitet weiter über die Bezeichnung und Produktionsvorschriften für entalkoholisierte Weine. Der italienische Weinunternehmerverband Unione Italiana Vini (UIV) plädiert seit Monaten für die Umsetzung einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2021, die die Bezeichnung "Wein" für entalkoholisierte Weine zulässt. Italiens Landwirtschaftsminister Francesco Lollobrigida (rechts im Bild) ist aber strikt gegen die Bezeichnung und weigert sich, das EU-Recht in ein Gesetz aufzunehmen. „Ich werde bis zum Ende dafür kämpfen, dass diese Art von Getränken nicht als Wein bezeichnet werden darf“, sagte Lollobrigida.
Lamberto Frescobaldi (links im Bild), Präsident der UIV, antwortete dem Minister: „Die EU hat die Branche bereits im Jahr 2021 dazu verpflichtet, sie als Wein zu bezeichnen. Die italienischen Weinunternehmen fordern daher, dass sie unter den gleichen Bedingungen wie ihre europäischen Konkurrenten arbeiten können, indem sie den Begriff Wein für entalkoholisierte Produkte verwenden dürfen“.
Nun hat das italienische Wirtschaftsministerium die Vorschriften für entalkoholisierte Weine zurückgezogen, die vor Kurzem in einen Gesetzesentwurf aufgenommen worden waren. Laut UIV sei es nun Zeit, dass das Landwirtschaftsministerium endlich die Forderungen der Weinbranche in einem entsprechenden Dekret umsetze. Es gehe vor allem darum, wettbewerbsfähig zu bleiben.
Auch in Frankreich geht die Debatte um entalkoholisierte Weine weiter. Laut neuem Gesetz darf eine alkoholfreie Cuvée als französischer Wein bezeichnet werden, auch wenn sie in einem anderen europäischen Land entalkoholisiert wurde. Dies sei eine Reaktion auf die Tatsache, dass es in Frankreich derzeit keine ausreichenden Industrieanlagen gibt, um die Nachfrage zu befriedigen, erklärt Valérie Pajotin, Direktorin der Association Nationale Interprofessionnelle des Vins De France (Anivin de France).
(ru / UIV, Gambero Rosso, Vitisphere)