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Weinhändler müssen den Kaufpreis von Weinen erstatten, wenn sie sich nachweislich als gefälscht herausstellen. Zu diesem Urteil ist das Oberlandesgericht Köln laut Angaben der Nachrichtenagentur dpa in einem Berufungsverfahren gekommen. Dem Bericht zufolge habe ein bayerischer Raritäten-Händler von einem Weinhandel in Köln 36 Weine im Wert von knapp 300.000 Euro erworben. Unter ihnen seien mehrere Flaschen Romanée Conti der Jahrgänge 2004 und 2007 gewesen. Das bayerische Händler habe die Flaschen kurz darauf an einen Weinanbieter in Singapur weiterverkauft. Der habe Verdacht geschöpft und 34 Flaschen zurückgeschickt. Darauf verklagte der bayerische Händler das Kölner Handelsunternehmen vorm Landgericht. Laut Angaben des Gerichts seien im Lauf dieses Verfahrens die 34 Flaschen mit Hilfe einer speziellen Lupe zweifelsfrei als Fälschung erkannt worden. Daher verurteilten die Richter am Landgericht den Kölner Weinhandel zur Zahlung des Kaufpreises. Das Oberlandesgericht hat das Berufungsverfahren laut dpa nun zurückgewiesen.

(uka)

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