Glyphosat ist nicht als krebserregend einzustufen. Das hat der Ausschuss für Risikobewertung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) beschlossen und will diese Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Europäischen Kommission vorschlagen. Die EFSA muss bis Juli 2023 eine Stellungnahme zur Toxizität von Glyphosat an die EU-Kommission abgeben. Sie leitet daraus einen Vorschlag für eine Regelung ab, ob die Zulassung von Glyphosat in Europa verlängert werden soll oder nicht.
Mehrere Umwelt-NGO’s haben die ECHA für ihre Einschätzung scharf kritisiert. Die NGO Générations Futures zeigt auf: „Während die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) das Herbizid 2015 als 'wahrscheinlich krebserregend für den Menschen' eingestuft hatte, zog die ECHA nicht einmal eine Einstufung in Kategorie 2 (Verdacht auf krebserregende Wirkung beim Menschen) in Betracht".
Der Toxikologe Peter Clausing von „Ban Glyphosate“ erklärt in einer Stellungnahme: "Um zu dieser Schlussfolgerung zu gelangen, musste die ECHA eine große Zahl von unterstützenden Beweisen aus einer Vielzahl von neuen und bereits vorhandenen, von Fachleuten überprüften Publikationen zurückweisen oder ignorieren. Dazu gehören vor allem Laborstudien, die den karzinogenen Mechanismus von Glyphosat beschreiben, sowie epidemiologische Studien, die auf ein erhöhtes Risiko für DNA-Schäden und Krebs bei Menschen hinweisen, die Glyphosat ausgesetzt sind."
(al / Quelle: vitisphere; Foto: 123rf rafaelbenari)
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