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Das Parlament der Europäischen Union hat das Unterstützungsprogramm für die Weinbranche beschlossen. Die wichtigsten Punkte darin sind: Die Anhebung der Obergrenze der europäischen Hilfen von fünfzig auf achtzig Prozent der Investitionen, um Weinberge an den Klimawandel anzupassen; mehr Flexibilität für die Mitgliedsstaaten bei der finanziell unterstützten Rodung von Weinbergen, um das Angebot der sinkenden Nachfrage anzupassen sowie die Förderung von Innovationen.

Dazu gehört auch eine vereinheitlichte Kennzeichnung von entalkoholisiertem Wein. Wenn der Alkoholgehalt des Produkts niedriger als 0,05 Vol-% liegt, darf es als „Wein ohne Alkohol 0,0 Prozent“ bezeichnet werden. Liegt der Alkoholgehalt unter 0,5 Vol-% lautet die Bezeichnung „alkoholfreier Wein“. Produkte mit mehr als 0,5 Vol.-%, deren Alkoholgehalt um mindestens 30 Prozent reduziert wurde, heißen „alkoholreduziert“. Auch der Weintourismus, Vermarktungskampagnen in Exportländern und die Entwicklung aromatisierter Weine werden von der EU gefördert. Die Verwendung von QR-Codes für den Zugang zu Zutaten- und Nährwertinformationen, die bisher in den Mitgliedsländern geregelt wurde, wird darin ebenfalls vereinfacht und vereinheitlicht. Zusätzlich wurden Änderungen bei Pflanzrechten beschlossen.

Abgelehnt wurde der Wunsch, nicht verbrauchtes nationales Fördergeld ins Folgejahr zu übertragen sowie die Wiederzulassung der verbotenen Hybridrebsorten Clinton, Herbemont, Isabelle, Jacquez, Noah und Othello.

Hintergrund der Beschlüsse ist die Krise der europäischen Weinbranche, die vor allem auf den sinkenden Konsum zurückzuführen ist. Die EU rechnet mit einem Rückgang des Verbrauchs von einem Prozent pro Jahr bis 2035. Der durchschnittliche Weinkonsum wird demnach von  22,3 Litern im Jahr 2024 auf 19,8 Liter pro Kopf sinken.

(al; Quellen: vitisphere; La Revue du Vin de France; Bild: Midjourney KI)

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