wein.plus
ACHTUNG
Sie nutzen einen veralteten Browser und einige Bereiche arbeiten nicht wie erwartet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser.

Anmelden Mitglied werden

Image header

Weinflaschen sollen in Irland mit präsenten Hinweisen auf "alkoholbedingte Gefahren" gekennzeichnet werden. Ein entsprechender Verordnungsentwurf, der die Kennzeichnung von alkoholischen Produkten auf nationaler Ebene regeln soll, wurde nach Ablauf der sechsmonatigen Begutachtungsfrist ohne Kommentare oder Einwände von der Europäischen Kommission genehmigt.

Demnach müssen Etiketten von allen alkoholischen Produkten einen Warnhinweis enthalten, der über die Gefahren des Alkoholkonsums informiert; einen Warnhinweis, der über die Gefahren des Alkoholkonsums für schwangere Frauen informiert; einen Warnhinweis, der über den Zusammenhang zwischen Alkohol und tödlichen Krebserkrankungen informiert; den Alkoholgehalt des Produkts in Gramm; die Anzahl der im Produkt enthaltenen Kalorien und einen Link zu einer Gesundheitswebsite mit Informationen über Alkohol und seine Schäden (Entwurf dazu siehe Titelbild).

Mit der nun genehmigten Verordnung regelt die irische Regierung die Einzelheiten des 2019 eingeführten „Public Health Alcohol Act“, der die Verpflichtung zur Information der Verbraucher über Gesundheitsrisiken vorsieht. Laut der Regierung in Dublin stellen „Volumen und die Muster des Alkoholkonsums in Irland eine enorme Belastung für die öffentliche Gesundheit dar. Die Daten zeigen, dass sich die irische Bevölkerung der mit Alkohol verbundenen Gesundheitsrisiken nicht bewusst ist, und der hier vorgelegte Verordnungsentwurf soll sicherstellen, dass die irischen Verbraucher direkt über diese Risiken informiert und bei gesünderen Entscheidungen in Bezug auf ihren Alkoholkonsum unterstützt werden.“

Vertreter der europäischen Weinwirtschaft, vor allem der großen Erzeugerländer wie Frankreich, Italien und Spanien, zeigen sich entrüstet darüber, dass die EU-Kommission dem Entwurf ohne Einwände zugestimmt hat und Wein damit Zigaretten gleich gestellt würde.  Sie befürchten, dass damit die Harmonisierung der EU-Gesetzgebung gefährdet und der freie Warenverkehr im Binnenmarkt in Frage gestellt würde. Mitgliedstaaten sollten keine Rechtsvorschriften zu Themen erlassen, die bereits durch EU-Recht harmonisiert wurden. Außerdem würden im Dezember 2023 ohnehin neue EU-Regeln für die Kennzeichnung alkoholischer Getränke in Kraft treten.

Irische Behörden weisen darauf hin, dass die Umsetzung der Verordnung nach deren Fertigstellung eine lange Vorlaufzeit von drei Jahren hätte und den Unternehmen Optionen zur Verfügung stelle, um die Auswirkungen auf ihre Prozesse zu minimieren. Ignacio Sánchez Recarte, der Generalsekretär des Ausschusses der Europäischen Weinwirtschaft (CEEV), fordert Irland hingegen auf, diese „Absichten zu überdenken, insbesondere in Erwartung eines Vorschlags der Europäischen Kommission für eine harmonisierte Gesetzgebung", und fügt hinzu, „dass Irland, wenn das europäische Verfahren abgeschlossen ist, seinen Entwurf bei der Welthandelsorganisation (WTO) anmelden muss, bevor es sein neues Gesetz verabschiedet.“

(al / Quelle: vitisphere; Foto: Irischer Gesundheitsdienst)

Mehr zum Thema:



 

Mehr News Alle anzeigen

Aktuelle Beiträge

Alle anzeigen
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr

Veranstaltungen in Ihrer Nähe

PREMIUM PARTNER