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Die von der EU im Sommer getroffene Entscheidung, für Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) auch resistente Neuzüchtungen zu erlauben, tritt nun offiziell in Kraft. Damit dürfen unter anderen auch Weine aus pilzwiderstandsfähige (PIWI)-Rebsorten den Namen einer Appellation - und somit Lagenbezeichnungen - führen. Dieser Entschluss der EU ist eine Reaktion auf den Klimawandel und soll den europäischen Weinbau nachhaltiger gestalten. Viele Hybridsorten sind widerstandsfähiger gegen Krankheiten wie Echter und Falscher Mehltau und benötigen weniger Pflanzenschutzmittel als die bekannten Rebsorten der Familie Vitis vinifera.

Bevor die Piwi-Sorten in eine bestimmte g.U.-Verordnung aufgenommen werden können, sind allerdings die Zustimmung der Mitgliedstaaten und der zuständigen regionalen Behörden erforderlich. Und hier sieht Vincent Pugibet, Präsident des französischen Erzeugerverbands PIWI und Inhaber des Weinguts La Colombette im Languedoc, ein Problem: „Die EU-Zulassung ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber die mangelnde Zusammenarbeit und der Wettbewerb zwischen den vielen europäischen Weinbauinstituten stellen immer noch ein großes Hindernis für die Einführung resistenter Sorten dar.“ So habe das französische Institut für agronomische Forschung (INRA), das für die Zulassung von Rebsorten zuständig ist, den Anbau von in Italien gezüchteten Piwis nicht gestattet. „Das INRA wird uns niemals erlauben,resistente italienische Sorten zu verwenden, denn sie züchten sie selbst“, sagte Pugibet.

(al / Quelle: decanter.com; Foto: Creative Commons, Thorbjoern Joerger)

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