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Der Ständige Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) hat heute der zeitlich befristeten Verlängerung der Glyphosatzulassung formal widersprochen. Die Anwendung von Glyphosat ist derzeit nur bis 15. Dezember 2022 genehmigt. Verfahrensverzögerungen könnten aber zu einer formal-administrativen Verlängerung der Zulassung um einen kurzen Zeitraum führen. Diese Verzögerungen sind laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) entstanden, da im Rahmen der öffentlichen Konsultationen rund 3.000 Seiten  an Kommentaren eingegangen seien. Sie müssen noch verarbeitet und in den Bewertungsbericht aufgenommen werden.

Deutschland hat sich trotz seines klaren Bekenntnisses zum Glyphosat-Verzicht ab 1. Januar 2024 bei der Abstimmung der Stimme enthalten. Die Bundesregierung sieht die Verzögerung zwar kritisch, will aber der formal-administrativen Verlängerung um einen kurzen Zeitraum nicht im Weg stehen. Diese könnte notwendig werden, um die fachliche Entscheidung über den Glyphposat-Einsatz juristisch unangreifbar zu machen. Die Entscheidung dürfe laut einer Stellungnahme des deutschen Landwirtschaftsministeriums nicht aufgrund von Form- oder Verfahrensfehlern anfechtbar sein. Kommt keine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedsstaaten im laufenden Verfahren zustande, kann die EU-Kommission alleine über die Verlängerung der Zulassung entscheiden.

Die deutsche Bundesregierung betont, die Auswirkungen von Glyphosat auf die biologische Vielfalt in dem Verfahren zur Wiedergenehmigung müssten "eine maßgebliche Rolle" spielen. Sie setzt laut Aussendung „auf eine Agrarpolitik, die Klimaschutz und Biodiversität als grundlegende Voraussetzung für eine nachhaltige Landwirtschaft erkennt und berücksichtigt“.

(al / Quelle: Pressemitteilung; Foto: 123rf)

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