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Die Entalkoholisierung von Wein ist in Italien nun rechtlich geregelt. Damit ist ihre Produktion freigegeben. Die Minister für Landwirtschaft und Finanzen haben ein Dekret unterzeichnet, das den Rechtsrahmen für Verbrauchssteuern, Genehmigungen und Vertrieb für vollständig oder teilweise entalkoholisierte Weine („NoLo-Weine") festlegt. Zudem regelt es Zulassung, Lagerung, administrative Pflichten und Transportvorschriften.

Der Einigung ging ein langer Streit voraus. Italien weigerte sich, die seit 2021 geltende EU-Verordnung zu übernehmen, nach der auch entalkoholisierter Wein die Bezeichnung „Wein“ führen darf. Noch im November 2024 sagte Landwirtschaftsminister Francesco Lollobrigida: „Ich werde bis zum Ende dafür kämpfen, dass diese Art von Getränken nicht als Wein bezeichnet werden darf“. Auf Druck der Weinbauverbände hat er seine Position allerdings bald geändert. Die Verbände betonen gleichzeitig die Notwendigkeit, die Identität des italienischen Weins zu schützen. Dazu gehörten auch die Herkunftsbezeichnungen. Es müsse zwischen Wein und Produkten unterschieden werden, die durch Entzug des Alkohols gewonnen werden, um Mehrdeutigkeiten zu vermeiden und Verbraucher nicht zu verwirren.

Branchenverbände schätzen, dass der Markt für NoLo-Weine in den kommenden Jahren dynamisch wachsen wird. Derzeit beträgt der Umsatz dieser Kategorie weltweit rund zwei Milliarden Euro und soll bis 2028 auf 2,8 Milliarden Euro steigen. In Italien legte das Segment von acht Millionen Euro im Jahr 2021 auf 55 Millionen 2024 zu. Auch für 2025 wird mit einem Wachstum von 60 Prozent gerechnet.

(al; Bild: KI)

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