Das italienische Landwirtschaftsministerium hat den Weg frei gemacht für die Produktion und Bezeichnung von entalkoholisierten Weinen. Landwirtschaftsminister Francesco Lollobrigida stellte gestern ein neues Dekret vor, das zwei neue Kategorien vorsieht: Weine bis 0,5 Vol.-% Alkoholgehalt und Weine zwischen 0,5 Vol.-%. und 9,0 Vol.-%. Davon ausgenommen sind aber Weine mit geschützter Herkunftsbezeichnung (DOP- und IGP).
Der Entscheidung ging eine lange Diskussion voraus. Die italienische Weinbranche hatte mehrere Monate über die Bezeichnung und Produktionsvorschriften für entalkoholisierte Weine gestritten. Bisher verbot es das italienische Weingesetz, Weine mit einem Alkoholgehalt unter 8,5 Vol.-% mit dem Namen „Wein“ zu bezeichnen.
Der italienische Weinunternehmerverband Unione Italiana Vini (UIV) plädierte für die Umsetzung einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2021, die die Bezeichnung „Wein" für entalkoholisierte Weine zulässt. Italiens Landwirtschaftsminister Francesco Lollobrigida war aber strikt gegen die Bezeichnung und weigerte sich, das EU-Recht in ein Gesetz aufzunehmen. „Ich werde bis zum Ende dafür kämpfen, dass diese Art von Getränken nicht als Wein bezeichnet werden darf“, sagte Lollobrigida noch Anfang November. Nun hat der Minister auf Druck der Unternehmerverbände seine Position geändert.
In anderen EU-Ländern wie Spanien und Frankreich gehören entalkoholisierte Weine bereits seit einigen Jahren zum Portfolio großer Betriebe. In Frankreich sind seit Kurzem sogar Weine aus geschützten AOC-Bezeichnungen für die Entalkoholisierung zugelassen. Italienische Produzenten konnten aber ihre Weine bislang nur im Ausland entalkoholisieren lassen und verkaufen.
Die UIV zeigte sich daher erfreut über das Dekret: „Der heute vom Landwirtschaftsministerium vorgestellte Entwurf bietet einen klaren und detaillierten Rahmen, der die Produktqualität und die Verbraucherinformation schützt. Wir sind überzeugt, dass diese neuen Produktkategorien eine Anpassung an die europäischen Wettbewerber darstellen und neue Marktchancen für die italienische Weinbranche eröffnen“, hieß es in einer offiziellen Stellungnahme des Unternehmerverbandes.
Obwohl die UIV den Entwurf positiv bewertet, sieht sie weitere Verbesserungsmöglichkeiten. So schreibt das Dekret derzeit vor, dass die Entalkoholisierung im selben Betrieb stattfinden soll, in dem auch die Vinifikation und Abfüllung erfolgt. Dies ist für viele Unternehmen nicht realistisch, da Kauf und Betrieb einer Entalkoholisierungsanlage sehr kostspielig ist.
Zudem fordert die UIV die Einbeziehung von Brennereien in den Entalkoholisierungsprozess sowie eine Änderung der Behandlung der hydroalkoholischen Substanzen. Diese gelten derzeit als Abfall statt als Nebenprodukt. Die Produzenten hoffen dennoch auf eine Verabschiedung des Dekrets vor Jahresende.
(ru / Agrisole)