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Auf den Etiketten von Weinen aus dem Elsass müssen in Zukunft einheitliche Angaben zum Restzuckergehalt gemäß EU-Verordnung gemacht werden. Dieser ist für Weine der Appellation „Alsace“ und „Vin d’Alsace“ von "trocken" über "halbtrocken" und "lieblich" bis "süß" anzuführen. Diese Angabe kann mit einem der vier genannten Begriffe oder durch eine Skala mit den vier Begriffen, auf die entsprechend ein Pfeil eindeutig zeigt, erfolgen. Die Kennzeichnungspflicht gilt auch für Kommunikationsmaterial wie Werbung, Broschüren, Preislisten und Rechnungen. 

Dabei definiert "trocken" einen maximalen Restzuckergehalt von maximal 4 Gramm pro Liter, "halbtrocken" enthält 5 bis 12 Gramm Restzucker und "lieblich" 13 bis 45 Gramm. Die Kategorie "süß" wird verwendet, wenn mehr als 45 Gramm Restzucker vorhanden sind.

Der Elsässer Weinverband CIVA (Conseil Interprofessionel des Vins d’Alsace) unterstützte einen entsprechenden Regierungserlass und erwartet damit mehr Transparenz und Verständlichkeit für die Konsumenten.

(al / Quelle: CIVA; Foto: ChezElles-ConseilVinsAlsace)

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