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Der Deutsche Weinbauverband hat den Entwurf von Rahmenbedingungen für eine Lagenklassifikation vorgestellt. Sie soll künftig Herkünfte für die Weinbezeichnungen „Erstes Gewächs“ und „Großes Gewächs“ definieren. Der Entwurf sieht vor, dass dazu die Schutzgemeinschaften der Anbaugebiete regionale Komitees ernennen. Sie sollen mit den Produzenten der Anbaugebiete sowie zusätzlich mit Fachleuten aus Wissenschaft und Weinwirtschaft besetzt sein.
Der Entwurf, der Teil der deutschen Weinverordnung werden soll, beschreibt aber nur Rahmenbedingungen. Bis es zur ersten gesetzlichen Zulassung von Großen und Ersten Gewächsen kommt, werden noch Jahre vergehen. Denn im ersten Schritt müssen die neuen Komitees zunächst die jeweilige Ausgestaltung des Regelwerks für ihre geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U. / Anbaugebiet) erarbeiten. Mit ihnen werde das Renommee der Weinberge und damit deren Eignung für Erste und Große Gewächse anhand definierter Merkmale festgestellt. Im folgenden Schritt soll ein Expertengremium über Anträge von Winzern entscheiden, die ihre Weinberge als Große oder Erste Lagen zugelasssen haben wollen. Erst danach können Winzer ihre dort erzeugten Weine zur Prüfung einreichen. Neben anderen Faktoren soll dabei auch die Verkostung von fünf Jahrgängen des beantragten Weins durch Fachleute sowie der in der Vergangenheit erzielte Flaschenpreis ein Rolle spielen.
Eine Arbeitsgruppe innerhalb des Verbandes hatte dazu über drei Jahre lang über das Thema auch mit Winzern und Funktionären aus dem Elsass und Österreich diskutiert. Denn der 2021 verabschiedeten Weinverordnung fehlt eine klare Herkunftsdefinition zu Ersten und Großen Gewächsen. Der DWV-Entwurf zur Lagenklassifikation soll diese Lücke nun füllen. Im nächsten Schritt werde der neue Entwurf in die Weinverordnung integriert und danach durch die neuen Komitees unter Mitwirkung der Weingüter angewendet.
„Den Komitees kommt eine herausragende Bedeutung zu. Es handelt sich um ein offenes System von den Erzeugern für die Erzeuger“, erklärte DWV-Generalsekretär Christian Schwörer. Für DWV-Präsident Klaus Schneider steht aber auch fest: „Unser Entwurf setzt nur einen Rahmen. Entscheidend wird sein, wie die Schutzgemeinschaften und ihre Mitglieder diesen Rahmen mit Leben füllen. Hier sind alle ernstlich an der Verwendung der Begriffe interessierten Betriebe, aber auch unsere regionalen Mitglieder gefordert, sich in einen qualitätssichernden Prozess einzubringen.“
VDP-Präsident Steffen Christmann, der seinen Verband in der DWV-Arbeitsgruppe vertritt, sieht damit erstmals die Chance, „deutschlandweit einheitlich, ernsthaft und qualitätsorientiert“ mit den Begriffen „Erste Gewächse“ und „Große Gewächse“ zu arbeiten. „Dieser Konsens bietet die Chance, die Herkunftsqualität, die wir beim VDP seit über 20 Jahren entwickelt haben, nun auch auf gesetzlicher Ebene zu schützen. Die nun folgende und nicht kleinere Herausforderung wird künftig die Gestaltung der Vorgaben in den einzelnen Anbaugebieten innerhalb des Rahmens durch die Schutzgemeinschaften sein. Hier sind wir als Partner auf Augenhöhe gerne bereit, uns und unsere Erfahrung einzubringen“, erklärte der VDP-Präsident.
Damit der Entwurf formal in die Weinverordnung aufgenommen werden kann, muss er zunächst vom Bundeslandwirtschaftsministerium freigegeben und vom Bundesjustizministerium geprüft werden. Danach wird er dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt. Durch die vorgezogene Bundestagswahl im Februar 2025 lässt sich ein zeitplan derzeit nur schwer abschätzen. Die Beteiligten rechnen mit der Gesetzeskraft des Entwurfs frühestens im Sommer 2025, womöglich aber auch erst später.
(uka / Pressemitteilung, eigene Recherche)