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Die Verantwortlichen der spanischen Schaumwein-Anbaugebiets Cava haben in London die Pläne zur Neuordnung der Appellation vorgestellt. Demnach sollen darin drei geografische Premium-Zonen definiert werden, in denen strenge Regeln für den An- und Aus gelten also in anderen Teilen des Anbaugebiets.

So liege in diesen Zonen beispielsweise das Mindestalter der Rebstöcke bei zehn Jahren, das Hefelager der Basisweine müsse zudem mindestens 15 Monate betragen. Dabei würden die Traditionen der Weinbaukultur in diesen Zonen jeweils in die Bestimmungen einfließen. Dazu dürfen die Trauben für Reserva- und Gran Reserva-Cavas nur noch in zuvor dafür registrierten Lagen wachsen.

Damit wollen die Verantwortlichen die Qualität und das Image der DO Cava stärken. Seit vielen Jahren wird dort unter den Erzeugern über die Wertigkeit des Cava erbittert gestritten.

(uka)

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