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Manfred Stoll, Hochschule Geisenheim
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Der Schutzverband der Appellation Côtes-du-Rhône (ODG) hat den Bau von Photovoltaik-Anlagen in Weinbergen (Vitivoltaik) verboten. Das berichtet das französische Branchenmagazin Vitisphere. Laut ODG-Vorsitzendem Damien Gilles seien die Vorteile für den Weinbau – Beschattung, weniger Wasserverbrauch, geringere Alkoholausbeute – unsicher. Das Argument für Vitivoltaik als Instrument gegen die Klimaerwärmung sei ein Alibi, da sie „langfristig Ertragseinbußen" verursache. „Wir haben noch nie etwas im Schatten wachsen sehen“, sagte Gilles. Die Stromerzeugung sei eher eine Einnahmequelle für Energieunternehmen und Landbesitzer. Dafür würden die Anlagen zu einer „totalen Verschandelung unserer Landschaft“ führen. Das habe Auswirkungen auf den Tourismus, von dem auch die Weinbranche profitiert.

Ursprünglich wollte die ODG mehrere Vitivoltaik-Projekte auf zehn bis 20 Hektar in der AOC Côtes-du-Rhône und Côtes-du-Rhône Villages testen, um technische Daten zu sammeln. Doch seien so viele Anfragen für sehr große und nicht experimentelle Anlagen eingegangen, dass die Appellation nun ein grundsätzliches Verbot von Photovoltaikmodulen in Weinbergen beschlossen hat. „Innerhalb eines Jahres wären sonst hunderte Hektar überdacht worden“, so Gilles. Auch das übergeordnete Institut National de l’Origine et de la Qualité (INAO) unterstützt das Verbot. In Weinbergen mit Ursprungsbezeichnung sei seit 2003 jede dauerhafte Installation über den Reben verboten. Laut den Betreibern von Vitivoltaik-Anlagen sei deren Abbau aber jederzeit möglich. Bewegliche Paneele würden zudem die landschaftliche Beeinträchtigung minimieren.

Damien Gilles betont, dass die Verantwortlichen der AOC-Gebiete der nördlichen und südlichen Rhône das Verbot unterstützten. Die große Nachfrage nach PV-Anlagen sei Ausdruck der angespannten wirtschaftlichen Lage vieler Weingüter. „Im Burgund oder der Champagne, wo es gut läuft, ist das kein Thema. Manche Winzer werden mir das übelnehmen, aber es geht in erster Linie darum, die Winzer und die Appellation vor sich selbst zu schützen.“ Allerdings könne die ODG ihre Position ändern, wenn spätere Studien einen weinbaulichen Nutzen der Vitivoltaik belegten.

(al)

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