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Hubert de Boüard, Mitbesitzer von Château Angélus in St. Emilion, wurde wegen „illegaler Interessenwahrnehmung“ zu einer Geldstrafe von 60.000 Euro verurteilt, 20.000 davon auf Bewährung. Er war von mehreren Châteaux verklagt worden, die Klassifikation der St. Emilion-Weingüter zu seinen Gunsten - und ihren Ungunsten - manipuliert zu haben.
Zum Zeitpunkt der Erarbeitung der St-Emilion-Klassifizierung 2012 hatten de Boüard und der Mitangeklagte Philippe Castéja leitende Positionen in der nationalen Appellationsbehörde INAO inne. Zugleich arbeitete de Boüard in der St-Emilion-Weinbehörde Organisme de Défense et de Gestion (ODG) in verantwortlicher Funktion. Castéja wurde vom Gericht freigesprochen.
Bei der Klassifizierung 2012 wurde Château Angélus in den höchsten Status von St. Emilion – Premier Grand Cru Classé A – erhoben. Zusätzlich wurden sieben weitere Güter, die von de Boüard beraten oder betreut wurden, entweder aufgewertet oder behielten ihren Status. Castéjas Château Trotte Vieille verblieb dagegen im B-Status.
Das Gericht in Bordeaux entschied, dass de Boüards Handlungen zwar über einen passiven Interessenkonflikt hinausgegangen waren, konnte aber keinen Beweis für direkte Einflussnahme feststellen. Den klagenden Parteien wurde daher kein Schadenersatz zugesprochen.
De Boüard bezeichnet das Urteil in einer ersten Stellungnahme als „Ungerechtigkeit“ und überlegt, in Berufung zu gehen.

(al / Quelle: drinksbusiness; Foto: 123rf)

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