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In der Champagne wurde der Geschäftsführer eines Dienstleistungsunternehmens für Weingüter zu einer Haftstrafe von zwei Jahren sowie ein weiteres Jahr auf Bewährung verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, im Jahr 2023 rund 40 ukrainische Erntehelfer unter „unwürdigen Bedingungen“ untergebracht zu haben. Das berichten das Fachmagazin La Revue du Vin de France sowie die Nachrichtenagentur AFP.
Die Präfektur des Départements Marne hatte am 8. September 2023 die Schließung der Unterkunft angeordnet. Laut einem Bericht der Arbeitsinspektion seien die Räume „verwahrlost und ungereinigt“ gewesen. Toiletten, Sanitäranlagen und Gemeinschaftsräume hätten sich in einem „ekelhaften Zustand“ befunden. Der nun Verurteilte hat im Prozess „Fahrlässigkeit“ eingeräumt. Er gab aber dem ehemaligen Mitgeschäftsführer, der die Unterbringung der Ukrainer organisiert habe, die Hauptschuld. Dieser war jedoch nicht angeklagt.
Zusätzlich zu der Gefängnisstrafe erhielt der Mann ein lebenslanges Verbot, Unternehmen zu führen. Zudem verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 350.000 Euro gegen sein Unternehmen. Der Generalsekretär der gewerkschaftlichen Organisation CGT Champagne kommentierte das Urteil so: „Damit so etwas nicht wieder passiert, müssen vor allem die Auftraggeber sensibilisiert und gemeinsam verurteilt werden.“
(al)