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Das Bundeskabinett hat den vom Deutschen Weinbauverband ausgearbeiteten Entwurf des neuen Weingesetzes verabschiedet. Es basiert auf dem Grundsatz romanischer Klassifikationssysteme, die seit dem 19. Jahrhundert etwa in Italien und Frankreich bestehen: Je enger die Herkunft, desto höher die Qualität. Dabei sollen die seit Jahren umstrittenen Großlagen mit der Voranstellung des Begriffs „Region“ weiter erhalten bleiben. Dafür hatten die Genossenschaftsverbände bis zuletzt gekämpft. Zudem enthält das Gesetz eine Übergangsfrist bis 2024 oder 2025. Sie steht aber noch nicht fest.

Einzelheiten und Details regelt eine Verordnung, deren Inhalt das Bundeslandwirtschaftsministerium in den kommenden Wochen mit den Bundesländern verhandelt. Landwirtschaftsminiserin Klöckner sagte, das Gesetz solle im Oktober durch den Bundesrat gehen und im November vom Bundestag beschlossen werden. Damit könne es Anfang 2012 in Kraft treten.

(uka / Foto: Deutsches Weininstitut)

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