In Bordeaux haben mehrere ungenannte Weingüter eine offizielle Genehmigung zur Chaptalisierung ihrer Weine beantragt. In mehreren Appellationen im Süden Frankreichs, darunter Bordeaux, ist das Chaptalisieren, also das Aufzuckern des Mostes, um den potenziellen Alkoholgehalt zu erhöhen, seit 2019 verboten. Es kann aber über einen Antrag bei der Appellationsbehörde INAO von der französischen Regierung genehmigt werden.
In Interviews mit der Lokalzeitung Sud-Ouest sprachen Winzer anonym davon, dass die Moste mit elf Volumenprozent zu wenig potenziellen Alkohol besäßen, um daraus gute Qualitätsweine zu produzieren. Für klassifizierte Gewächse (Crus classés) hätten solche Weine zu wenig Körper. Andere Fachleute entgegneten, dass genau dieser Weinstil mit wenig Alkohol sowie mehr Frische und Säure lange klassisch für Bordeaux gewesen sei. In den vergangenen Jahren seien solche Weine gut verkauft worden. Sie betonten, dass ohnehin nur einige wenige Chargen betroffen wären, die beim Zuckergehalt an der unteren Grenze gelegen hätten. Viele andere erreichten aber zwischen zwölf und 14 Volumenprozent und müssten nicht chaptalisiert werden. Es solle nicht der Eindruck erweckt werden, dass der Jahrgang insgesamt katastrophal sei. Auch 2021 und 2023 waren Anträge auf Chaptalisierung in Bordeaux genehmigt worden.
(al / Quelle: wine-searcher)