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Die Internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV) hat eine offizielle Definition der Begriffe „Alte Reben“ und „Alte Weinberge“ vorgestellt. Demnach muss eine alte Rebe „eine einzelne Pflanze sein, die offiziell dokumentiert 35 Jahre oder älter ist, unabhängig von anderen Faktoren.“ Bei gepfropften Reben muss „die Veredelungsverbindung zwischen Unterlage und Edelreis seit mindestens 35 Jahren unverändert sein.“ Ein alter Weinberg wird als „eine zusammenhängende, rechtlich abgegrenzte Weinbergsparzelle angesehen, in dem mindestens 85 Prozent der Reben der vorherigen Definition entsprechen.“

Diese Definition basiert auf Forschungsergebnissen von The Old Vine Conference, The Old Vine Project, The Old Vine Registry, dem Censimento Vecchie Vigne sowie auf offiziellen Konsultationen der OIV-Mitgliedsstaaten. Laut Sarah Abbott MW, Mitbegründerin der Old Vine Conference, sei die EU-Kommission dazu verpflichtet, Empfehlungen der OIV bei der Entwicklung neuer Vorschriften zu berücksichtigen. Das könne sich auf zukünftige Regelungen und Rodungsprogramme auswirken.

(al / Quelle: harpers.co.uk)

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