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Alle Jahreswechsel wieder…eine Rechtsänderung - die nicht nur neue Informationspflichten für Online-Händler auslöst, sondern auch eine neue Abmahngefahr mit sich bringt!
Es geht um die Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (sog. ODR-Verordnung) zur Möglichkeit einer Online-Streitschlichtung sowohl für Verbraucher als auch Händler. Letztere müssen hierfür in ihren Online-Shops ab dem 9. Januar 2016 einen Link zur Verfügung stellen, der auf eine Online-Plattform verweist, auf der die Online-Streitbeilegung stattfinden können soll (Art. 14 Abs. 1 der Verordnung).

Die Zeit drängt – deshalb zunächst das Wichtigste vorweg:

Kopieren Sie den folgenden Link der EU-Kommission und fügen Sie ihn an einer leicht zugänglichen Stelle, wie zum Beispiel auf der Startseite, innerhalb des Impressums oder der AGB, jedoch nur, wenn diese jederzeit im Shop abrufbar sind, ein: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Tatsächlich ist hierbei auch unerheblich, dass die Plattform noch nicht in Betrieb ist und erst ab 15. Februar 2016 zur Verfügung stehen wird – setzen Sie den entsprechenden Link dennoch bis spätestens 9.01.2016 ein!

Zum Hintergrund der Verordnung

Die zuständige EU-Kommission hat es sich zum Ziel gesetzt, das Vertrauen der Verbraucher in den Online-Handel – auch über die innerstaatlichen Grenzen hinweg – zu stärken, indem sie die Möglichkeit einer einfachen, effizienten, schnellen und kostengünstigen, außergerichtlichen Lösung für Streitigkeiten an die Hand bekommen: die Online-Streitbeilegung (sog. „OS-Plattform“). Nach der ODR-Verordnung sollen sich Online-Händler verpflichten, Verbraucher auf diese elektronische Möglichkeit der alternativen Streitbeilegung hinzuweisen.
Auf der OS-Plattform selbst sollten Verbraucher wie Unternehmer die Möglichkeit haben, durch Ausfüllen eines in allen Amtssprachen der Länder der EU verfügbaren Online-Formulars Beschwerden einzureichen und einschlägige Unterlagen beizufügen. Die Beschwerden sollten dann über die Plattform an die für die betreffende Streitigkeit zuständige AS-Stelle Stelle für alternative Streitbeilegung (AS-Stelle) weitergeleitet werden. Die OS-Plattform sollte ein kostenloses elektronisches Fallbearbeitungsinstrument bereitstellen, das es den AS-Stellen ermöglicht, das Streitbeilegungsverfahren mit den Parteien über die OS-Plattform abzuwickeln.
Bislang gab es in Fällen von verloren gegangener oder defekter Ware nur den Weg vor Gericht; der Versuch, die Streitigkeiten auch außergerichtlich zu klären, war oft nicht zielführend und blieb meistens ungeklärt – erst recht bei grenzübergreifenden Online-Geschäften. Insofern ist die OS-Plattform für Streitigkeiten bei Offline-Verträgen oder Streitigkeiten zwischen zwei Unternehmen nicht nutzbar.
Weitere Informationen (leider nur auf Englisch) erhalten Sie derzeit unter folgendem Link:

Die EU-Verordnung gilt unabhängig vom VSBG

In Deutschland wurde hierzu das neue Verbraucherschutzgesetz zur außergerichtlichen Schlichtung, das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) beschlossen. Auch dieses sieht ähnliche Informationspflichten für Online-Händler vor – allerdings erst für Anfang 2017.
Gleichwohl gelten die Vorschriften des EU-Vorbilds unabhängig von der nationalen Entwicklung des VSBG, so dass Sie in jedem Fall den Verweis auf die OS-Plattform in Ihren Shop einpflegen müssen!
Gerne halte ich auch Sie in meinem monatlich erscheinenden Newsletter für Wein-Plus Mitglieder über alle relevanten rechtlichen Entwicklungen auf dem Laufenden, eine Abmeldung ist jederzeit möglich. Nähere Informationen erhalten Sie auf kanzlei-kröger.de.

Der Autor dieses Artikels Hans-Peter Kröger ist Rechtsanwalt und Weinhändler. Business-Mitgliedern von Wein-Plus bietet er im Zuge eines Rahmenvertrages sehr günstige Beratungspakete an. Weitere Informationen und Kontaktinformationen finden Sie hier: Rahmenvertrag RA Kröger

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