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Sie hatten nur die Teller getauscht. Die beiden Gäste, die sich in einem noblen Restaurant nahe Köln zum gemeinsamen Schlemmen zusammengefunden hatten. Jeder wollte beim anderen etwas probieren. Als sie satt und zufrieden zum Bezahlen schritten, erlebten sie eine Überraschung: Auf der Rückseite der Rechnung stand handschriftlich eine Notiz, die es in sich hatte. „Wir verzichten darauf, sie bei uns wieder als Gäste zu begrüßen“. Offenbar hatte der Tellertausch für solche Schockzustände bei der schwarzen Brigade gesorgt, dass diese ihre guten Manieren vergaß und den Quasi-Rausschmiss praktizierte. Die Gäste waren entsetzt, sie verließen den Betrieb mit Fassungslosigkeit und erzählten die schlimme Begebenheit umgehend weiter.

Doch die gruselige Geschichte hat einen Haken. Obwohl sie bisher nicht bewiesen wurde, geistert sie gleichwohl schon seit geraumer Zeit durch die Medien, wird in Restauranttester- wie in Gästekreisen weitererzählt. Jeder kennt einen, der mit genau mit diesem Tellertauscher eng befreundet war. Nur das betroffene Restaurant ändert sich. Mal soll es sich um ein Drei-Sterne-Lokal in Bergisch Gladbach gehandelt haben (da kommen immerhin gleich zwei in Frage), mal wird die Begebenheit aus einem Frankfurter Toplokal berichtet. Alle Rechercheversuche aber verliefen im Sand. Die eventuell zuständigen Oberkellner wiesen die Anschuldigungen vehement zurück. „So was gab es nie“, betonte einer, „und falls die Gäste die Rechnung mit dem ominösen Vermerk tatsächlich beibringen sollten, sind sie zum Essen eingeladen“. Die Angelegenheit verlief im Sande, von einem ausgegebenen Mahl wurde nichts bekannt, eidesstattliche Aussagen existieren nicht. Auch die Rechnung mit dem unfreundlichen Vermerk bleibt bis heute unauffindbar – obwohl der Autor dieser Kolumne sein Möglichstes unternommen hat, sie ausfindig zu machen. Die Vermutung liegt also nahe, dass es sich bei der ganzen Geschichte um eine Urban Legend handelt und damit um eine ähnliche Schauergeschichte, wie sie immer wieder über die Vogelspinne in der Bananenkiste, den Alligator in der Kanalisation oder die Chemtrails am Himmel geflüstert wird: gruselig, aber unwahr.

Urban Legends gedeihen gut in dunklen Gourmetlokalen

Urban Legends gibt es auch beim Wein. So munkelt man an der Mosel immer noch, dass ein renommierter Winzer einst Hausverbot in einem Lokal erhielt, weil er es gewagt haben soll, mit eigenen Rieslingen unterm Arm den Gastraum zu betreten. Der Inhaberin des von Restaurantführern hoch ausgezeichneten Betriebes soll das sauer aufgestoßen sein. Unabhängige Zeugen für die Begebenheit gibt es freilich nicht, und so wird kaum mit letzter Sicherheit in Erfahrung zu bringen sein, ob sich der Winzer anderweitig daneben benommen hat, ob man in jenem Essbetrieb aus Prinzip etwas dagegen hatte, dass Kunden Wein mitbringen – oder ob es sich ganz einfach um ein modernes Märchen handelt.

Für Diskussionen, ob das Bring-your-own-Prinzip legitim ist oder anrüchig, hätten übrigens weder amerikanische noch australische oder südafrikanische Gourmets Verständnis. Es ist dort sehr viel normaler, seine Lieblingsflasche zum Essen anzuschleppen, wenn einem danach ist. Dass für die Benutzung von Gläsern und die Inanspruchnahme des Sommeliers eine gewisse Marge zu entrichten ist, versteht sich von selbst. Doch auch in Deutschland gibt es in aller Regel keine Probleme mit dem Self Service. Der Wein-Plus-Kolumnenschreiber hat selbst schon vor vielen Jahren eine uralte Flasche Madeira in ein Drei-Sterne-Restaurant in der Eifel mitgebracht, weil er das Gefühl hatte, so was Rares in Verbindung mit einigen spannenden Schokoladendesserts genießen zu wollen. Kein Fall für den Meckerkasten: Der Sommelier hatte nichts dagegen, die Flasche wurde anstandslos dekantiert, und das erbetene Korkgeld von 40 DM fand ich in jener Epoche zwar nicht günstig, aber den Gesamtleistungen des Betriebes angemessen.

Bring your own - in Südafrika oder in den USA kein Problem - in Deutschland manchmal schon ...

Ob angesichts solcher Erfahrungen also die Urban Legend vom widerwilligsten Weinkellner aller Zeiten real sein kann? Erzählt wurde sie, unter Beteuerung der Wahrhaftigkeit, von einem, der sich auskennt in der Weinszene und selbst namhafte Tropfen produziert. Sie soll in London gespielt – und eines der besten Lokale der Metropole betroffen haben. Der Erzähler hat sie von einem Bekannten, dem es weder an Geld noch an Wein mangelt. Seinen 1947er Cheval-Blanc wollte dieser Sammler nicht am heimischen Küchentisch, sondern in genau jenem preisgekrönten Speiseetablissement in der britischen Metropole öffnen. Zusammen mit ein paar Freunden sollte es ein angenehmer, alkoholreicher Abend werden. Doch was tat der Sommelier? Es weigerte sich. Es sei nicht üblich, seinen Wein mitzubringen, konterte er die Bitte, und ließ sich auch nicht von handfesten Argumenten aus der Ruhe bringen. Man wolle außer einem dicken Kork- und Trinkgeld auch noch für 10.000 Pfund Flaschen von der Karte ordern, schmeichelte angeblich der Bekannte des Berichterstatters, und natürlich das große Menü nehmen! Doch der Sommelier blieb streng und wies das Anliegen zurück. Er habe seine Prinzipien...

Nun, prinzipiell spricht natürlich nicht das Geringste dagegen, Prinzipien zu haben. Wer sich aber weigert, einen Schluck 1947er Château Cheval-Blanc verkosten zu dürfen (das ist schließlich die Aufgabe eines Sommeliers), der hat aus Prinzip einen leichten Dachschaden. Und wer – immer noch aus Prinzip – seinem Arbeitgeber einen riesigen Umsatz vermasselt, der hat seinen Job als Kellner verfehlt. Ähnliches würde übrigens auch für den Angestellten eines Gourmetlokals gelten, der ob des Tellertausches seiner Gäste graue Haare bekäme. Falls es sich bei eingangs erzählter Urban Legend also doch um die Wahrheit handeln sollte: Bitte eine Kopie der Rechnung und eine genaue Schilderung der Begebenheit an Wein-Plus, zu Händen von Märchen- und Skandal-Redakteur Wolfgang Faßbender!

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