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Wer darf Wein anbauen?
Wein bzw. Weinreben für den privaten Gebrauch anpflanzen darf jeder, der über einen geeigneten Boden und über entsprechende Rebstöcke (Stecklinge oder Sämlinge) verfügt. Damit das Projekt gelingt, ist darüber hinaus das notwendige landwirtschaftliche bzw. weinbauliche Fachwissen unabdingbar.
Um Weinreben gewerblich – also mit dem Zweck der Gewinnerzielung mit dem aus den Trauben hergestellten Wein – anzubauen, sind in Deutschland zwei Grundvoraussetzungen erforderlich:
- Erstens muss man bei seinem örtlichen Gewerbeamt ein Gewerbe als Winzer anmelden.
- Zweitens muss man einen Antrag auf Rebpflanzungen stellen. Für Neupflanzungen ist dabei die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig, für die Wiederbepflanzung nicht genutzter Weinbergsflächen und für die Umwandlung nicht genutzter Pflanzrechte in eine konkrete Genehmigung die Landwirtschaftskammer der betreffenden Bundeslandes.
Die materiellen Grundlagen sind dann zum einen ein Standort, der für den Weinbau geeignet ist, sowie zum anderen entsprechende Rebstöcke (Stecklinge oder Sämlinge). Hinzu kommt die Ausstattung des Weinbaubetriebs mit Gebäuden, Geräten und Hilfsmitteln.
Die rechtliche Basis für den Weinbau in Deutschland stellen das Weingesetz und die Weinverordnung dar. Darüber hinaus gelten die Vorschriften des Pflanzenschutz- und Düngerechts, des Lebensmittelrechts, des Wettbewerbsrechts, des Verbraucherschutzrechts, des Handelsrechts sowie entsprechende weitere relevante Gesetze, z.B. Hygienevorschriften.
Alle diese Rahmenbedingungen und Grundlagen lernt man in der Ausbildung zum Winzer oder im Weinbau- und Önologie-Studium. Beides ist zwar formell nicht zwingend erforderlich, um gewerbsmäßig Wein anzubauen, doch in jedem Fall sehr hilfreich und von daher aus praktischer Sicht nachdrücklich zu empfehlen – faktisch eigentlich unverzichtbar.