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Wer darf Wein verkaufen?
Die wesentliche Voraussetzung, um in Deutschland Wein verkaufen zu dürfen, ist die Anmeldung eines Gewerbes beim örtlichen Gewerbeamt. In diesem Zusammenhang müssen Kenntnisse über das Jugendschutzgesetz nachgewiesen werden, da der Verkauf alkoholischer Getränke an Personen unter 16 Jahren verboten ist.
Von der Pflicht zur Gewerbeanmeldung ausgenommen sind lediglich Weinerzeuger, die ausschließlich ihren eigenen, also selbst erzeugten Wein aus eigenen Trauben verkaufen, da der Weinbau zur sogenannten Urproduktion zählt.
Darüber hinaus gelten die Vorschriften des Lebensmittelrechts (z.B. Lebensmittel-Informationsverordnung), des Handels- und Steuerrechts (z.B. Preisangabenverordnung, AGB-Gesetz, Umsatzsteuergesetz), des Wettbewerbsrechts, des Verbraucherschutzrechts sowie entsprechende weitere relevante Gesetze, etwa beim Handel mit Bioweinen oder beim Weinverkauf im Internet (z.B. Fernabsatzgesetz).
Da die rechtlichen Rahmenbedingungen sehr komplex sind und zahlreiche Fallstricke in sich bergen, ist eine ausführliche Rechtsberatung dringend zu empfehlen, bevor man einen Weinverkauf startet. Für eine umfassende rechtliche Beratung – auch zum Schutz vor Abmahnungen – arbeitet wein.plus mit dem Rechtsanwalt und Internet-Experten Hans-Peter Kröger zusammen, der auf den Weinhandel spezialisiert ist und wein.plus Business Premium-Mitgliedern für bestimmte Leistungen Vorzugskonditionen einräumt. Details finden sich in der wein.plus Vorteilswelt für Mitglieder: Kompetente Rechtsberatung
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