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Welche Änderungen bringt die neue Verordnung über die Kennzeichnung von Wein 2019?
Der Verkauf von Wein in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unterliegt grundsätzlich der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) der EU. Darin ist geregelt, welche Informationen die Anbieter von Lebensmitteln ihren Kunden vor dem Kauf zur Verfügung stellen müssen. Online-Händler müssen diese Informationspflichten in ihrem Shop umsetzen; zu den Pflichtangaben zählen bei Wein unter anderem die Füllmenge, der Alkoholgehalt, der Literpreis und der Abfüller (bzw. bei Schaumwein der Hersteller und bei Weinen aus Nicht-EU-Staaten ggf. der Einführer).
Am 14. Januar 2019 traten in diesem Zusammenhang neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Wein in Kraft. Diese erlauben eine größere begriffliche Vielfalt:
Auf den Alkoholgehalt, der stets in Volumenprozent angegeben werden muss, darf nun auch mit der Abkürzung “Alk.” hingewiesen werden – neben den Bezeichnungen “vorhandener Alkoholgehalt” oder “vorhandener Alkohol” oder der Abkürzung “alc.”.
Bei Weinen, die Stoffe enthalten, die eventuell eine allergische Reaktion auslösen können (Allergene), gelten die folgenden Bezeichnungsvorschriften:
- Auf Sulfite darf mit den Begriffen “Sulfite” oder “Schwefeldioxid” hingewiesen werden.
- Wurde der Wein mit Eiern oder Eiprodukten geschönt, dürfen für die Kennzeichnung die Begriffe “Ei”, “Eiprodukt”, “Eiprotein”, “Lysozym aus Ei” oder “Albumin aus Ei” verwendet werden.
- Wurde der Wein mit Milchprodukten geschönt, dürfen für die Kennzeichnung die Begriffe “Milch”, “Milcherzeugnis”, “Milchprotein” oder “Kasein aus Milch” verwendet werden.
Bei Weinen aus Nicht-EU-Staaten, für deren Einfuhr ein Unternehmen mit Sitz in einem EU-Land verantwortlich ist, sind gemäß den neuen Vorschriften neben den Hinweisen “Einführer” oder “eingeführt von” nun auch die Hinweise “Importeur” oder “importiert von” zulässig.
Verstöße gegen die LMIV werden häufig abgemahnt. Für eine umfassende rechtliche Beratung zum Schutz vor Abmahnungen arbeitet wein.plus mit dem Rechtsanwalt und Internet-Experten Hans-Peter Kröger zusammen, der auf den Weinhandel spezialisiert ist und wein.plus Business Premium-Mitgliedern für bestimmte Leistungen Vorzugskonditionen einräumt. Details finden sich in der wein.plus Vorteilswelt für Mitglieder: Kompetente Rechtsberatung
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